Rechtsprechung
BGH, 31.05.2005 - 2 StR 133/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 51 Abs. 4 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
Anrechnungsmaßstab für in Luxemburg erlittene Untersuchungshaft; Tenorergänzung (Anrechnungsmaßstab als absolut bestimmte Strafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Versehentliche Annahme einer höheren Anzahl an tateinheitlich begangenen Betrugsfällen; Einfluss einer zu Hohen Anzahl von Betrugsfällen auf die Gesamtstrafenbildung
- Wolters Kluwer
Versehentliche Annahme einer höheren Anzahl an tateinheitlich begangenen Betrugsfällen; Einfluss einer zu Hohen Anzahl von Betrugsfällen auf die Gesamtstrafenbildung; Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsstrafe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 51 Abs. 1
Anrechnungsmaßstab bei in Luxemburg erlittener Haft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung …
Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 2 StR 133/05
Im Hinblick darauf, daß ein anderer Maßstab als 1:1 nach den Umständen des Falles nicht in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 6. November 1997 - 4 StR 536/97 und BGH, Beschl. vom 26. Februar 1988 - 2 StR 537/88) hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt.